AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der künstlerischen Betriebe der Stiftung Oper Berlin
Stand: 13. Juli 2017
1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und der Stiftung Oper in Berlin für deren künstlerische Betriebe (Deutsche Oper Berlin, Staatsoper Unter den Linden, Komische Oper Berlin und Staatsballett Berlin). Soweit im Folgenden nur die Stiftung Oper in Berlin genannt wird, sind auch deren künstlerischen Betriebe gemeint.
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
Für Abonnenten sowie Besucherorganisationen und deren Mitglieder gelten diese Bedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
Für Abonnenten sowie Besucherorganisationen und deren Mitglieder gelten diese Bedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
2. Spielpläne und Anfangszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der Stiftung Oper in Berlin ersichtlich.
Spielplanänderungen und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.
Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Stiftung Oper in Berlin keine Gewähr.
Spielplanänderungen und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.
Für Angaben auf Plakaten oder in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Stiftung Oper in Berlin keine Gewähr.
3. Eintrittspreise
Die Stiftung Oper in Berlin veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie an den Kassen bekannt.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Spielstätten gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
Ermäßigungen werden den berechtigten Personengruppen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an den Kassen der Spielstätten gewährt. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
4. Kartenabgabe
Der Vorverkauf erfolgt für eine Spielzeit im voraus zu den in den Veröffentlichungen der Stiftung Oper in Berlin genannten Zeiten. Die Stiftung Oper in Berlin behält sich vor, in Einzelfällen die Kartenvergabe pro Käufer zu beschränken. Schwerbehinderte Menschen können bevorzugt behandelt werden.
Schriftliche Kartenanfragen werden ab Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen.
Erfolgt die Bezahlung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben.
Bereits bezahlte Karten können auf Wunsch zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.
Erworbene Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Stiftung Oper in Berlin nicht zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Die Stiftung Oper in Berlin behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor. Weiterhin ist die Stiftung berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.
Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der Stiftung Oper in Berlin veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht.
Schriftliche Kartenanfragen werden ab Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Fernmündliche Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen.
Erfolgt die Bezahlung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben.
Bereits bezahlte Karten können auf Wunsch zugesandt werden. Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Besteller.
Erworbene Eintrittskarten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Stiftung Oper in Berlin nicht zu gewerblichen und kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Die Stiftung Oper in Berlin behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor. Weiterhin ist die Stiftung berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.
Abweichende oder ergänzende Regelungen für den Kartenverkauf bleiben vorbehalten. Sie werden von der Stiftung Oper in Berlin veröffentlicht oder an den Kassen bekannt gemacht.
5. Kartenrückgabe
Die Rücknahme verkaufter Karten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt.
Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe verkaufter Karten.
Wird ein anderes Werk gespielt als das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigte, kann diese Karte vor Beginn der Aufführung gegen Erstattung des Eintrittspreises zurückgegeben werden.
Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern die Eintrittskarten dem Besucherservice innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin vorgelegt bzw. zugeschickt werden.
Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin durch Vorlegung oder Zusendung der Eintrittskarten beim Besucherdienst geltend gemacht werden.
Über den in den vorstehenden Absätzen geregelten Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des Besuchers nicht ersetzt.
Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe verkaufter Karten.
Wird ein anderes Werk gespielt als das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigte, kann diese Karte vor Beginn der Aufführung gegen Erstattung des Eintrittspreises zurückgegeben werden.
Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern die Eintrittskarten dem Besucherservice innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin vorgelegt bzw. zugeschickt werden.
Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch vor der ersten Pause oder, falls es sich um eine Vorstellung ohne Pause handelt, vor Erreichen der Hälfte der vorgesehenen Vorstellungsdauer erfolgt. Der Anspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab Vorstellungstermin durch Vorlegung oder Zusendung der Eintrittskarten beim Besucherdienst geltend gemacht werden.
Über den in den vorstehenden Absätzen geregelten Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des Besuchers nicht ersetzt.
6. Kartenverlust
Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Kasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer einer Ersatzkarte.
7. Einlass
Die Zuschauergarderoben und Foyers werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung geöffnet.
Es besteht kein Anspruch auf Einlass nach Vorstellungsbeginn. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
Es besteht kein Anspruch auf Einlass nach Vorstellungsbeginn. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
8. Garderobe
Mitgebrachte Garderobe und Gegenstände, wie insbesondere Rucksäcke, Koffer oder größere Taschen, sind während des Vorstellungsbesuches zur Aufbewahrung abzugeben. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Stiftung Oper in Berlin behält sicht vor, eine Garderobengebühr zu erheben.
Die abgegebene Garderobe ist gemäß den aushängenden Versicherungsbedingungen versichert. Besucher der Deutschen Oper Berlin können Pelze nur an den dafür besonders gekennzeichneten Garderoben gegen Entrichtung einer Versicherungsgebühr zur Aufbewahrung abgeben.
Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist.
Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
Die abgegebene Garderobe ist gemäß den aushängenden Versicherungsbedingungen versichert. Besucher der Deutschen Oper Berlin können Pelze nur an den dafür besonders gekennzeichneten Garderoben gegen Entrichtung einer Versicherungsgebühr zur Aufbewahrung abgeben.
Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist.
Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
9. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Stiftung Oper in Berlin gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978ff. BGB.
10. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt den Intendanten, die sich zu dessen Ausübung ihrer Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Abendpersonals bedienen.
Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.
Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder sonst in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann die Stiftung Oper in Berlin den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.
Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
Das Rauchen ist in den Spielstätten der Stiftung Oper in Berlin nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.
Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher belästigen. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Karte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.
Personen, die den Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Es ist nicht gestattet, in den Kassenhallen oder sonst in den Spielstätten sowie auf den dazugehörigen Grundstücken Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.
Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann die Stiftung Oper in Berlin den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Karte bezeichneten Platz oder aus der Vorstellung verweisen.
Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
Das Rauchen ist in den Spielstätten der Stiftung Oper in Berlin nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.
11. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von der Stiftung Oper in Berlin ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von der Stiftung Oper in Berlin ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
12. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten der Stiftung Oper in Berlin erleidet, haftet die Stiftung Oper in Berlin, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt, soweit es um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
13. Datenschutzbestimmungen
Sofern der Theaterbesucher beim Kartenerwerb die Einwilligung erteilt hat, dürfen personenbezogene Bestelldaten von der Stiftung Oper in Berlin (Deutsche Oper Berlin, Staatsoper Unter den Linden, Komische Oper Berlin und Staatsballett Berlin) zu Kundenbetreuungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Unter Kundenbetreuungsdaten werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen. Der Theaterbesucher wurde darüber informiert, dass diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen werden kann. Von der Stiftung Oper in Berlin wurde ihm versichert, dass datenschutzrechtliche Belange ohne Einschränkung gewährleistet werden und keine Übermittlung solcher Daten an Dritte erfolgt.
14. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.09.2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Oper in Berlin außer Kraft.
15. Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtwirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die Stiftung Oper in Berlin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.